WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI:
Jahresabschlüsse

Aufgrund der immer Vielfalt und Komplexität der Vorschriften sowie die stetige Fortentwicklung der Rechtsprechung ist umfangreiches Fachwissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften unabdingbar.

Ein wichtiger Bestandteil der Steuerberatung ist die Erstellung von Jahresabschlüssen. Entweder Erstellung einer Bilanz oder durch Anfertigung einer Einnahmen-Überschussrechnung.

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Wir unterstützen Sie deshalb unabhängig von Rechtsform oder Größe bei:


  • Erstellung von Bilanzen für Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen nach Handels- und Steuerrecht
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Einnahmenüberschussrechnungen
  • der Übermittlung von Jahresabschlüssen an den elektronischen Bundesanzeiger
  • Erörterung Ihres Betriebsergebnisses im Rahmen von Finanzierungen
  • der Darstellung und Analyse des Betriebsergebnisses